Technische Anforderungen für Werbespots in den Bereichen Digital, Radio und Fernsehen
Bei der Gestaltung von Werbepots für Digital, Radio und Fernsehen sind gemäß den jeweils geltenden AGB folgende technische Anforderungen zu berücksichtigen:
Bei der Gestaltung von Werbepots für Digital, Radio und Fernsehen sind gemäß den jeweils geltenden AGB folgende technische Anforderungen zu berücksichtigen:
Die Spotlänge beträgt üblicherweise 20 Sekunden oder mehr. Buchungen von Spots mit einer Länge von 5 bis 19 Sekunden werden mit einem Kurzspot-Zuschlag gemäß Tarif versehen (siehe AGB Punkt 12). Für Spots mit einer Länge unter 20 Sekunden, mit Ausnahme von Spots mit einer Länge von 5, 10 oder 15 Sekunden, ist das Einvernehmen mit dem ORF herzustellen. Spots mit einer Länge unter 5 Sekunden können aus technischen Gründen keinesfalls angenommen werden. Die Sekundenlänge ist genau einzuhalten, auch geringfügig längere Spots müssen auf die nächste volle Sekunde aufgerundet werden.
Für die Buchung von Tandem-Spots wird ein Zuschlag gemäß Tarif (siehe AGB Punkt 12) verrechnet, der auf alle an einer Tandemschaltung beteiligten Spots, unabhängig von der Spotlänge, Anwendung findet. Enthält eine Tandemschaltung einen oder mehrere Spots mit einer Länge von weniger als 20 Sekunden, so kommen auf diesen oder diese zusätzlich die entsprechenden Kurzspot-Zuschläge gemäß Tarif zur Anwendung (siehe AGB Punkt 12). Als Einzelstellung können ausschließlich Spots mit einer Länge von mindestens 20 und maximal 30 Sekunden gebucht werden.
E-Mail-Anlieferung über die Homepage der ORF-Enterprise (enterprise.ORF.at) oder direkt an radiospot@orf.at im Dateiformat mp2, mp3 oder wav (256 kbit, 48 kHz, -9 dB).
Zur fehlerfreien Identifizierung müssen vollständig ausgefüllte Spotblätter gemeinsam mit dem Sendematerial abgegeben werden. Ablieferungstermine siehe AGB Punkt 6.
Die Spotlänge beträgt üblicherweise 15 Sekunden oder mehr. Buchungen von Spots mit einer Länge von 5 bis 14 Sekunden werden mit einem Kurzspot-Zuschlag gemäß Tarif versehen (siehe AGB Punkt 12). Für Spots mit einer Länge unter 15 Sekunden, mit Ausnahme von Spots mit einer Länge von 5 oder 10 Sekunden, ist das Einvernehmen mit dem ORF herzustellen. Spots mit einer Länge von unter 5 Sekunden können aus technischen Gründen keinesfalls angenommen werden.
Die Buchung von Tandem-Spots ist ohne Verrechnung eines eigenen Zuschlages zulässig. Enthält eine Tandem-Schaltung jedoch einen oder mehrere Spots mit einer Länge von weniger als 15 Sekunden, so kommen auf diesen oder diese die entsprechenden Kurzspot-Zuschläge gemäß Tarif zur Anwendung (siehe AGB Punkt 12).
Anlieferung durch Spot-Upload, Bild- und Tonträger im HD-Format INTERLACED (nicht progressiv).
Der Spot beginnt mit dem ersten Bild (upperfield first). Die Sekundenlänge ist genau einzuhalten, auch geringfügig längere Spots müssen auf die nächste volle Sekunde aufgerundet werden.
Parallel zu den technischen Erfordernissen sind auch folgende kundenspezifische Anforderungen notwendig:
Zur fehlerfreien Identifizierung müssen vollständig ausgefüllte Spotblätter gemeinsam mit dem Sendematerial abgegeben werden. Ablieferungstermine siehe AGB Punkt 6.
Die ORF-Enterprise bietet maximale Flexibilität beim Austausch von Sujets. Da jedoch die Funktion "Ladentausch" seit 1. September 2020 nicht mehr zur Verfügung steht, bitten wir um regulären Upload des Spots mit einer neuen Kundenspotbezeichnung.