Richtlinien für Printmedien

Das ORF-Gesetz beschränkt Werbung für Printmedien auf zwei Minuten pro Woche.

Die Bestimmung des § 14 Abs 8 ORF-Gesetz sieht vor, dass Werbung für periodische Druckwerke im Fernsehen auf insgesamt 2 Minuten pro Woche eingeschränkt wird.

Aus diesen Gründen gelten für Printmedien folgende Bestimmungen:

  1. Die Spotlänge wird mit maximal zehn (10) Sekunden festgelegt.
  2. Der Sekundenpreis ist einheitlich (unabhängig von Saisonalität wie Ausstrahlungstag, -monat und/oder Werbeblock) und beträgt EUR 400,–.
  3. Im Falle einer Überbuchung infolge der limitierten Werbezeit für Printmedien wird quartalsweise eine Zuteilung vorgenommen.
  4. Bei einer allfälligen Zuteilung werden alle bis zum jeweiligen Quartalsstichtag eingelangten Buchungswünsche/Buchungsanfragen berücksichtigt, alle später eintreffenden Anfragen können nur bei eventuellen Stornos nach dem Prinzip „first come, first served“ eingeplant werden.

Die Quartalsstichtage FÜR 2027 im Überblick:

1. Quartal 2027: Freitag, 20. November 2026

2. Quartal 2027: Freitag, 19. Februar 2027

3. Quartal 2027: Freitag, 21. Mai 2027

4. Quartal 2027: Freitag, 20. August 2027