INFO ZUR KI-KENNZEICHNUNG
GESCHÄFTSINFORMATION

Ab Sonntag, 02. August 2026, gilt EU-weit die neue Regelung zur Kennzeichnungspflicht KI-generierter Inhalte (EU AI Act). Das beinhaltet auch die Werbung. Bitte kümmern Sie sich ab nächster Woche um eine den Vorgaben der Verordnung entsprechende Kennzeichnung Ihrer Sujets.

 

Was das für Sie bedeutet

Als Auftraggeber sind Sie dafür verantwortlich, dass Ihre Inhalte den Vorgaben der KI-Verordnung entsprechen – insbesondere im Hinblick auf die Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten. 

Zur Klarstellung findet sich in unseren AGB, Auftragsbestätigungen und Verträgen folgender Passus:

„Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Bestimmungen der KI-VO einzuhalten. Er trägt allein die Verantwortung für eine konforme Umsetzung (insb. in Hinblick auf die erforderliche Kennzeichnung von KI-Inhalten) und hält den ORF diesbezüglich von allen Ansprüchen schad- und klaglos.“

Gut zu wissen

Für KI-Inhalte, die vor dem 02. August 2026 erstellt wurden, besteht keine rückwirkende Kennzeichnungspflicht. Wenn Sie dennoch möchten, können Sie auch ältere Inhalte für zusätzliche Transparenz freiwillig kennzeichnen.

 

Weitere Informationen finden Sie hier

 

Ihr ORF-Enterprise-Team steht Ihnen als verlässlicher Partner jederzeit gerne zur Seite.

Vielen Dank für Ihr Vertrauen. Gemeinsam schaffen wir die Grundlage für nachhaltige Werbeerfolge.

 

Mit besten Grüßen

Ihre ORF-Enterprise

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